Sanierungen von Objekten sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden und führen häufig zu Sonderumlagen, da in der Instandhaltungsrücklage nicht genügend Geld angespart wurde.
Für die Eigentümergemeinschaft kann das zu einem Problem werden, wenn einzelne Eigentümer nicht in der Lage sind die Sonderumlage zu bezahlen.
Mit einem Bausparvertrag kann die WEG für diesen Fall vorsorgen, denn es besteht nicht nur die Möglichkeit eines Bauspardarlehens für die WEG als Gemeinschaft sondern auch einzelne Eigentümer können Kreditnehmer aus diesem Bausparvertrag werden.
Es sind sogar bis zu 30.000,-- Euro als Blankodarlehen je Wohnungseigentümer möglich.
Auch in diesem speziellen Bereich der Bausparverträge stehen bei verschieden Bausparkassen unterschiedliche Tarife zur Verfügung.
Renditetarife, Darlehenstarife und Tarife für den Fall, dass noch nicht klar ist, ob ein Darlehen in Anspruch genommen werden muß.
Für den Abschluß eines WEG-Bausparvertrages ist ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft notwendig.
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Claudio Schäl
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