Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten ins europäische Ausland dabei haben.
Vorgeschrieben ist die "Grüne Karte" stand heute unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte sogar Pflicht. Vergisst man sie oder ist das Länderkürzel nicht korrekt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. (im zuständigen Landes- Grenzzollamt).
Einige Versicherungen sind in den letzten Jahren dazu über gegangen, die grüne Karte nicht mehr automatisch zu verschicken. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese rechtzeitig vor Reisebeginn bei Ihrer Autoversicherung anfordern müssen.
Es ist ebenfalls empfehlenswert, eine Kopie des Dokuments mitzuführen. Diese können Sie dann dem Unfallgegner aushändigen.
Claudio Schäl
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