Wenn Sie einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland, also im Inland, hatten, können Sie den Schadenfall beim DBGK melden und Ihre Schadenersatzansprüche gegen den "Ausländer" dort geltend machen.
Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung dann einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Wer dafür in Betracht kommt, hängt davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.
Wenn Sie den Versicherer des ausländischen Schädigerfahrzeuges kennen, kann Ihnen der DBGK sofort die Stelle benennen, die den Schadenfall in Deutschland bearbeiten wird.
DBGK steht übrigens für Deutsches Büro Grüne Karte e.V. .
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Claudio Schäl
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