Die Möglichkeiten der Auszahlung sind ebenfalls sehr vielfältig.
Die Versicherungsleistung (also die Versicherungssumme plus Überschüsse) der Sterbegeldversicherung wird fällig, wenn der Versicherte verstirbt oder das 100te Lebensjahr vollendet.
Dabei bleibt eine Auszahlung, wenn sie für die Bestattung genutzt wird stand heute steuerfrei. Vorausgesetzt es handelt sich um eine privat abgeschlossene Sterbegeldversicherung Da ich kein Steuerberater bin belasse ich es auch bei dieser Aussage und weise darauf hin, dass sie sich für ganz genaue Informationen dazu an einen Steuerberater wenden. Insbesondere wenn sie arbeitgeberfinanziert war.
Eine Sterbegeldversicherung sorgt ja dafür, dass die Hinterbliebenen die Bestattungskosten nicht selbst tragen müssen. Auch wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten ohne weiteres decken könnte, ist dies oft gar nicht möglich, denn nicht selten steht das Vermögen aus dem Nachlass noch nicht zur Verfügung. Erst mit einem gültigen Erbschein können die Erben über eventuell vorhandenes Vermögen verfügen. Und wenn das Erbe nicht klar geregelt wurde kann es eine ganze Zeit dauern, bis man darauf zugreifen kann.
Da zur Auszahlung der Sterbegeldversicherung oft die Sterbeurkunde genügt, kann diese sehr schnell für die Bestattungs- kosten genutzt werden. Manche Gesellschaften verlangen noch den Versicherungsschein des Verstorbenen und die letzte Beitragsquittung.
Der eingetretene Todesfall muss dem Versicherer sehr schnell gemeldet werden. Manche Sterbegeldversicherungen legen eine sehr kurz Meldefrist von wenigen Tagen fest. Wurde eine Vertrag mit Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen und liegen zwischen Vertragsabschluss und Tod der versicherten Person weniger als drei Jahre, können die Versicherer auch Unterlagen über den Gesundheitszustand des Verstorbenen aus den letzten zwölf Monaten vor Versicherungsbeginn anfordern.
Nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten, die manche Gesellschaften auch für die Hinterbliebenen übernehmen, wird die vereinbarte Versicherungssumme von den meisten Versicherern auch schon nach kurzer Laufzeit ausgezahlt, obwohl der eingezahlte Beitrag noch unter der festgelegten Summe der Sterbegeldes liegt. Analog zur Risikolebensversicherung.
Sie können im Vertrag festlegen, an wen das Geld ausgezahlt werden soll. Entweder an eine bestimmte Person oder an mehrere Personen. Sie haben hier aber auch die Möglichkeit ein Bestattungsinstitut einzutragen, mit dem Sie schon zu Lebzeiten regeln können, wie der Abschied aussehen soll.
Begünstigen Sie aber niemanden fällt das Geld auch in die Erbmasse. Das ist also so ähnlich wie in der Risikolebensversicherung. Das Bezugsrecht ist übrigens meistens veränderbar.
Hier noch eine Auswahl der Orte, in denen ich meine Kunden persönlich betreue und damit auch persönliche Besuche durchführe:
Sindelfingen, Böblingen, Herrenberg, Nagold, Pforzheim, Calw, Freudenstadt, Dornstetten, Pfalzgrafenweiler, Haiterbach, Gärtringen, Ehningen, Weil der Stadt, Ostelsheim, Simmozheim, Ebhausen, Rohrdorf, Altensteig, Althengstett, Holzgerlingen, Horb, Leonberg, Neubulach, Rottenburg, Schömberg, Tübingen, Bad Liebenzell, Bad Teinach, Zavelstein, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gechingen, Hildrizhausen, Jettingen, Magstadt, Maichingen, Mötzingen, Neuweiler, Schönaich, Schopfloch, Seebronn, Unterreichenbach, Waldachtal und selbstverständlich Wildberg.
Ihr Versicherungsmakler
Claudio Schäl
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