Grundsätzlich ist die Sterbegeldversicherung kündbar.
Und nein bei einer Kündigung der Sterbegeldversicherung ist nicht das ganze eingezahlte Geld weg. Das ist ein Ammenmärchen.
Bei einer Kündigung ist zu beachten, dass die Kündigung immer zur nächsten Fälligkeit und schriftlich erfolgen muss.
Dann kommt der Rückkaufswert zur Auszahlung der vor allem in den ersten Jahren sehr gering sein kann. Besser als eine Kündigung ist in der Regel die Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung.
Die Vorteile einer Beitragsfreistellung sind , das das bereits eingezahlte Kapital erhalten bleibt und sich bis zum Ablauf weiter verzinst. Auch der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt mindestens teilweise bestehen und die finanziellen Verluste bleiben gering.
Hier noch eine Auswahl der Orte, in denen ich meine Kunden persönlich betreue und damit auch persönliche Besuche durchführe:
Sindelfingen, Böblingen, Herrenberg, Nagold, Pforzheim, Calw, Freudenstadt, Dornstetten, Pfalzgrafenweiler, Haiterbach, Gärtringen, Ehningen, Weil der Stadt, Ostelsheim, Simmozheim, Ebhausen, Rohrdorf, Altensteig, Althengstett, Holzgerlingen, Horb, Leonberg, Neubulach, Rottenburg, Schömberg, Tübingen, Bad Liebenzell, Bad Teinach, Zavelstein, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gechingen, Hildrizhausen, Jettingen, Magstadt, Maichingen, Mötzingen, Neuweiler, Schönaich, Schopfloch, Seebronn, Unterreichenbach, Waldachtal und selbstverständlich Wildberg.
Ihr Versicherungsmakler
Claudio Schäl
Leibnizstr. 4
72202 Nagold
Tel.: 07452 6399573
Mobil: 0173 3242399
E-Mail: cs@schaelfinanz.de
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