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Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

 

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

 

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage von derzeit 9 % zu erhalten muss der Sparbeitrag als vermögenswirksame Leistung auf Ihren Bausparvertrag fließen. Das heißt Ihr Arbeitgeber überweist den entsprechenden Betrag.

 

Förderfähig sind dabei maximal 470,-- Euro.

 

Ihr zu versteuerndes Einkommen darf dabei 17.900,-- Euro nicht übersteigen, wenn Sie alleinstehend sind. Sind Sie dagegen verheiratet liegt die Grenze bei 35.800,-- Euro.

 

Beachten Sie dabei, dass Ihr Bruttoeinkommen höher sein darf.

 

Für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage gilt eine Bindefrist von 7 Jahren. Erst danach wird das Geld Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben - sofern Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage mit Ihrer Steuererklärung beantragt haben.

 

Diese Beantragung müssen Sie jedes Jahr neu durchführen.

 

Nach diesen 7 Jahren Bindefrist können Sie übrigens frei entscheiden, wie Sie das Guthaben und die Arbeitnehmer-Sparzulage verwenden. Eine wohnwirtschaftliche Zweckbindung besteht dann nicht mehr.

 

Die Wohungsbauprämie

 

Die Wohnungsbauprämie können Sie nutzen, wenn Sie im Laufe des Sparjahres mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (wenn Sie ledig sind) und 51.200 Euro (wenn Sie verheiratet sind) nicht übersteigen.

 

Beachten Sie, dass Ihr Bruttoeinkommen höher sein darf.

 

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf jährlich bis 512,-- Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten.

 

Sollten Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben, ist die Wohnungsbauprämie auch auf die vermögenswirksamen Leistungen möglich.

 

Der Bausparvertrag darf (wenn er vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde) innerhalb der ersten sieben Jahre nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Danach kann das Bausparguthaben beliebig verwendet werden.

 

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau/Kauf oder Modernisierung/Renovierung gebunden.

 

Nur solange Sie jünger als 25 Jahre sind, bleiben Sie von dieser Regelung verschont. Und das auch nur einmal.

 

Den Antrag für die Wohnungsbauprämie erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse. Diesen müssen Sie dann einfach ausfüllen und unterschrieben zurück schicken.

Versicherungsmakler Nagold Calw Herrenberg Versicherungsmakler Claudio Schäl

Kontakt:

Claudio Schäl
Leibnizstr. 4
72202 Nagold

Tel.:    07452 6399573

Mobil: 0173 3242399

E-Mail: cs@schaelfinanz.de

 

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