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Zuteilung und Mehrzuteilung bei Bausparvertrag

Die Zuteilung

Grundsätzlich ist die Zuteilung die Freigabe des Bausparvertrages zur Auszahlung. Also der Termin, an dem Sie problemlos an Ihr Geld und ( nach Stellung einer ausreichenden Sicherheit ) an ein Darlehen kommen.

 

Es gibt allerdings keine Pflicht, das Darlehen auch in Anspruch zu nehmen. Sie können darauf verzichten oder den Vertrag einfach stehen lassen und das Bauspardarlehen später beantragen.

 

Die Zuteilung des Bausparvertrages erfolgt, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien dafür sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt, können sich aber je nach Tarif und Bausparkasse unterscheiden.

 

Die wichtigsten Zuteilungsvoraussetzungen können so aussehen:

 

  • Mindestguthaben: Das Guthaben im Bausparvertrag muss meistens 40 % oder 50 %, seltener 25 % oder 30 % der Bausparsumme erreicht haben. Zum Bausparguthaben die auf den Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen (auch der vermögenswirksamen Leistungen), die gutgeschriebenen Zinsen und die Wohnungsbauprämien. Abziehen müssen Sie eventuell anfallende Gebühren.

  • Mindestvertragsdauer: Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin Ihres Bausparvertrages liegt.

  • Mindestbewertungszahl: Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die Sie für eine Zuteilung auf alle Fälle erreichen müssen.

  • Mindestsparzeit: Beschreibt die Zeit, die zwischen Vertragsabschluss und dem frühst möglichen Zuteilungstermin liegen muss. Sie liegt meistens zwischen 12 und 60 Monaten.

Die Reihenfolge der Zuteilung eines Darlehens wird anhand der Bewertungszahl festgelegt, die an festgelegten Bewertungsstichtagen berechnet und der Höhe nach geordnet werden. Der Bausparvertrag mit der höheren Bewertungszahl hat für die Zuteilung den Vorrang gegenüber Verträgen mit kleinerer Bewertungszahl .

 

Berechnet wird diese aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages. Die Bewertungsstichtage sind bei älteren Tarifen die Quartalsenden (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.). Bei neueren Tarifen sind monatliche Berechnungen üblich.

 

Bausparkassen dürfen Ihnen keinen Zuteilungstermin fest zusagen, obwohl die Zuteilungsfristen seit Jahren stabil sind die Bausparkassen genau vorrechnen können, wann ihre Zuteilung möglich sein wird.

Theoretisch (und praktisch) könnte sich die Zielbewertungszahl erhöhen, da diese von der Geschäftsentwicklung der Bausparkasse abhängt. Zum Beispiel die Entwicklung des Neugeschäfts, der Sparleistung der Altkunden, der Zahl der Bausparer, die auf ein Darlehen verzichten und von der Höhe der Wohnungsbauprämie. 1991 haben die Bausparkassen außerdem einen “Fonds zur bauspartechnischen Absicherung” gebildet, der die Zuteilung vorrübergehend stabil halten kann.

Die Mehrzuteilung

Was ist Mehrzuteilung eigentlich?

 

Benötigen Sie für Ihr Vorhaben mehr Geld als geplant, bieten Ihnen einige Bausparkassen an, ein größeres Darlehen in Anspruch zu nehmen, als vereinbart.

 

Dabei gibt es große Unterschiede. Je nach Tarif und Bausparkasse können das  25 %, 50 % oder auch 100 % mehr Bauspardarlehen sein.

 

Dann gibt es Bausparverträge, bei denen Zins und Tilgung der Mehrzuteilung den gleichen Konditionen unterliegen wie der Hauptvertrag und es gibt Verträge bei denen Zins und Tilgung anderes geregelt werden.

 

Sehr selten gibt es auch die Möglichkeit, bei Verzicht auf eine Mehrzuteilung die Tilgungszeit zu verlängern, was wiederum die monatliche Belastung senken kann. Oder die Möglichkeit eine Mehrzuteilung anzunehmen, bei gleichbleibender Tilgungshöhe.

Hier noch eine kleine Auswahl der Orte, in denen ich Ihnen gerne persönlich und vor Ort helfe mit einem Vergleich den passenden Bausparvertrag zu finden:

 

Sindelfingen, Böblingen, Herrenberg, Nagold, Pforzheim, Calw, Freudenstadt, Dornstetten, Pfalzgrafenweiler, Haiterbach, Gärtringen, Ehningen, Weil der Stadt, Ostelsheim, Simmozheim, Ebhausen, Rohrdorf, Altensteig, Althengstett, Holzgerlingen, Horb, Leonberg, Neubulach, Rottenburg, Schömberg, Tübingen, Bad Liebenzell, Bad Teinach, Zavelstein, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gechingen, Hildrizhausen, Jettingen, Magstadt, Maichingen, Mötzingen, Neuweiler, Schönaich, Schopfloch, Seebronn, Unterreichenbach, Waldachtal und selbstverständlich Wildberg.

Versicherungsmakler Nagold Calw Herrenberg Versicherungsmakler Claudio Schäl

Kontakt:

Claudio Schäl
Leibnizstr. 4
72202 Nagold

Tel.:    07452 6399573

Mobil: 0173 3242399

E-Mail: cs@schaelfinanz.de

 

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