Sollten sich Ihre Pläne ändern haben Sie mit einem Bausparvertrag verschiedene Möglichkeiten.
Sie können den Vertrag kündigen, übertragen oder verkaufen. Dabei gibt es verschiedenes zu beachten.
Ihren Bausparvertrag können Sie normal jederzeit kündigen.
Wollen Sie das Geld sofort ausgezahlt haben, fällt allerdings fast immer ein Abschlag an, der durchaus zu beachten ist. Lassen Sie sich vorher von Ihrer Bausparkasse mitteilen, wie hoch Ihr Guthaben ist und was bei einer schnellen Auszahlung abgezogen wird.
Können Sie mit der Auszahlung noch 6 Monate warten - entfällt bei den meisten Bausparkassen der Abzug.
Die genauen Fakten können Sie in Ihren Bedingungen nachlesen oder bei der Bausparkasse erfragen.
Eine Übertragung an Familienangehörige ist nahezu immer problemlos möglich.
Zu den Familienangehörigen zählen:
Soll der Bausparvertrag an eine Person übertragen werden, die nicht zu Ihrer Familie gehört, ist die Zustimmung der Bausparkasse notwendig. Dies dürfte in den meisten Fällen allerdings kein Problem sein.
Der Vorteil bei der Übertragung des Vertrages liegt sicherlich darin, dass Sie die Abschlußkosten nicht umsonst bezahlt haben und im besten Fall ganz oder teilweise vom Übernehmer Ihres Vertrages zurück erhalten.
Auch profitieren Ihre Angehörigen von den alten Konditionen und der bereits erreichten Bewertungszahl.
Die dritte Möglichkeit ist der Verkauf Ihres Bausparvertrages.
Sie können den Vertrag an ein Familienmitglied verkaufen und dafür eine einfache Übertragung durchführen.
Alternativ dazu suchen immer wieder Menschen bestehende Bausparverträge. Besonders interessant sind dabei häufig Verträge, die kurz vor der Zuteilung stehen, oder die bereits in der Zuteilung sind.
Hier können Sie oft einen ordentlichen Mehrwert gegenüber einer Kündigung erzielen.
Aber auch noch nicht ganz so lang besparte Verträge können für einen Verkauf interessant sein.
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Claudio Schäl
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