Vermögenswirksamen Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die er (mehr oder weniger) freiwillig übernimmt. Diese können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt sein, oder freiwillig erfolgen.
Die Vermögenswirksamen Leistungen auch VwL oder nur VL genannt, sollen den Arbeitnehmern helfen, ein eigenes Vermögen aufzubauen.
Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben, genügt oft ein Gespräch mit dem Chef oder dem Lohnbüro.
Sollten Ihr Arbeitgeber keine VwL oder nur einen Teil der möglichen 470,-- / Jahr bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, den Betrag mit Ihrem eigenen Geld aufzustocken.
Auf diese Weise können Sie die maximal mögliche Förderung voll ausnutzen.
Die Überweisung auf den Bausparvertrag erfolgt jedoch nicht vom Bruttolohn wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge, sondern erst nach Berechnung der Lohnsteuer und den Sozialabgaben.
Wenn Ehepaare einen Bausparvertrag für ihre Vermögenswirksamen Leistungen nutzen wollen, genügt es durchaus einen einzigen Vertrag abzuschließen und die
Vermögenswirksamen Leistungen der beiden Ehegatten auf nur einen Vertrag einzuzahlen.
Damit sparen Sie sich schon die Abschlußgebühr für den zweiten Bausparvertrag.
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Claudio Schäl
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