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Was sind wohnwirtschaftliche Maßnahmen?

Um wohnwirtschaftliche Maßnahmen geht es vor allem dann,wenn ein Bauspardarlehen aufgenommen werden soll. Bauspardarlehen dürfen nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen vergeben werden. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift.

 

Ebenso darf seit dem 01.01.2009 die Wohnungsbauprämie nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen ausbezahlt werden.

 

Ganz eindeutig eine wohnwirtschaftliche Maßnahme sind der Kauf und der Bau eines Hauses genauso wie der Erwerb eines Baugrundstücks.

Aber auch viele andere Ausgaben fallen unter diesen Begriff.

 

Die vorhandene Immobilien zu modernisieren oder zu reparieren gehört dazu. Aber auch Innenausbauten wie Sanitäranlagen oder Wandschränke zählen zu diesen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen. Kurz gesagt zählt alles zu den wohnwirtschaftlichen Maßnahmen, was mit dem Haus fest verbunden ist.

 

Wichtig ist, dass das Objekt das ganze Jahr zu Wohnzwecken nutzbar sein muß und es keine reinen Schönheitsmaßnahmen sind.

 

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen finden sich auch wenn es um Geldanlagen geht, zum Beispiel die Investition in ein Pflegeheim als Altersvorsorge.

 

§1 Abs.3 des Bausparkassengesetzes:

 

Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,
  2. die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
  3. der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,
  4. der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,
  5. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
  6. die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind,
  7. die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.

Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen, und wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung dieser Gebiete beizutragen.

 

 

Beispiele für wohnwirtschaftliche Maßnahmen:

Abbruchkosten (wenn neu gebaut wird)

Abzahlung von Finanzierungen

Alarmanlageneinbau

Altenwohnheim (Teilkauf bei Neubau)

Architekten

Ausbau

Anbau

Ausland - Wohnungsbau in der Europäischen Union

Außenanlagen
Außenputz
Baunebenkosten

Baukostenzuschuss

Bauplatz

Badeinbau/ -renovierung

Bodenbeläge
Dauerwohnrecht (im Sinne des WEG)

Dachausbau

Diebstahlsicherung
Eigentumswohnung

Einbauküche/ –schränke bei festem Einbau

Einfamilienhaus

Einfriedung

Einstellplatz

Elektroleitungen erneuern/verlegen

Entschuldung

Erbfolge

Erbbauzins-Ablösung

Erbschaftssteuer auf Wohngebäude

Erschließungsbeitrag

Etagenheizung
Fahrstuhl

Fassadenerneuerung

Fußbodenerneuerung

Fußbodenheizung

Fenstererneuerung

Garage

Gartenerstanlage

Gasleitungen erneuern/verlegen

Grunderwerbsteuer
Hausanschlusskosten

Heizungsanlage modernisieren/instandsetzen
Immobilienfonds
Kachelöfen

Kanalanschlussgebühr

Kamin
Leibrente zum Erwerb von Wohnraum

Luftschutzräume
Maklerprovision

Mietermodernisierung

Markise

Miterben

Modernisierungen
Neubau

Notargebühren
Parabolantenne

Pergola fest verbunden
Raumteiler fest verbunden

Renovierungen
Sanitärleitungen austauschen/verlegen

Sauna

Schwimmbad

Schuldentilgung

Schutzbauen

Sickergruben

Teppichboden fest verbunden

Tiefgaragenplatz
Umbauten
Vermessungskosten

Vertäfelung fest verbunden
Wintergarten

Wochenendhaus für dauerhaftes ganzjähriges Wohnen
Zentralheizung

Zweifamilienhaus

Zweitgarage

 

Versicherungsmakler Nagold Calw Herrenberg Versicherungsmakler Claudio Schäl

Kontakt:

Claudio Schäl
Leibnizstr. 4
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