Falle 3:
Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet.
Viele Tarife mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%), erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Also wirklich nur ganz einfache Zahnarzt-Leistungen. Die meisten Zahnarzt-Leistungen werden aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegen von den Kosten her um ein Vielfaches höher als die Regelversorgung.
Wenn dieser Satz in Ihren Versicherungsbedingungen steht, haben Sie eigentlich einen Vertrag ohne wirklichen Wert.
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