Was ist, wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben?
Vielleicht sogar mit Zusatzleistungen für stationäre und/oder ambulante Behandlungen.
Anders als bei teuren Vollkrankenversicherungen werden bei (Zahn)-Zusatzversicherungen , wenn überhaupt, nur sehr geringe Altersrückstellungen gebildet, so dass Sie bei einem Wechsel keinen großen Verlust haben, auch wenn Sie erst nach mehreren Jahren zu einem neuen Versicherer wechselt.
Meist sind die Zusatzversicherungen im Bausteinsystem aufgebaut. Das heißt, man kann zum Beispiel nur der Zahntarif wechseln und die anderen Komponenten bestehen lassen.
Aber bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden, gibt es einige Punkte zu bedenken.
Sie müssen natürlich zunächst mal herausfinden, ob es eine Versicherung gibt, mit der Sie deutlich besser versorgt sind, als mit der, die Sie bereits haben. Gerade bei Zahntarifen gibt es ja ständig neue Entwicklungen, so dass es sich durchaus lohnt, den Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit zu überprüfen.
Wenn Sie einen zu Ihnen passenden Tarif gefunden haben, müssen Sie sich zwei Fragen stellen:
Die meisten Verträge haben Mindestlaufzeiten von 2 bis 3 Jahren. Danach können Sie meistens mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen.
Was Sie beachten müssen ist, das manche Anbieter das Kalenderjahr (Kündigung per 31.12. möglich) als Versicherungsjahr haben und andere das "exakte" Versicherungsjahr.
Wenn Ihr Vertrag z.B. am 1.4. begonnen hätte, dann würde Ihr individuelles Versicherungsjahr immer vom 1.4. bis zum 31.3. des nächsten Jahres laufen.
Bei der Frage, ob Sie beim neuen Versicherer problemlos angenommen werden, sollten Sie sich wie schon weiter oben beschrieben, nicht nur den Tarif gut ansehen, sondern auch den dazu gehörigen Antrag. Wegen den Gesundheitsfragen.
Ich empfehle Ihnen, wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, den Antrag sehr frühzeitig zu stellen.
Und zwar, damit Sie genügend Zeit haben, abzuwarten, ob Sie von der neuen Versicherung angenommen werden. Bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.
Bei dieser Vorgehensweise, behalten Sie wenigstens Ihren alten Vertrag, wenn der neue abgelehnt werden sollte. Ich gehe jetzt davon aus, dass Ihr Altvertrag nicht zu den total grottenschlechten Tarifen gehört.
Sie müssen bei Ihrer Zeitplanung auch berücksichtigen, dass der Versicherer genügend Zeit haben muss Ihren Antrag zu bestätigen und eventuell (wenn es sich nicht vermeiden lässt) Rückfragen zu stellen.
Klar ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Wechsels nicht in zahnärztlicher Behandlung befinden sollten. Das ist oftmals eine wichtige Frage in Anträgen und ein Wechsel ist nur dann empfehlenswert, wenn Ihre Zähne zu diesem Zeitpunkt in Ordnung sind.
Wenn Behandlungsbedarf vorhanden oder absehbar ist, sollte Sie das möglichst noch über den alten Versicherer abwickeln, damit es mit dem neuen Versicherer keine Probleme gibt.
Besonders über einen Wechsel nachdenken sollten Sie, wenn folgende Punkte auf Ihren jetzigen Vertrag zutreffen
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Claudio Schäl
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