Bei manchen Menschen erlebe ich oft die so genannte “5 vor 12 Situation”.
Das heißt der Zahnarzt hat bereits (teurere) Behandlungen angeraten und nun wollen Sie sich noch möglichst schnell versichern damit die Zahnzusatzversicherung diese Rechnungen erstattet.
Im Moment gibt es aber diese Ausnahme - nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Diese Situation erlebe ich in der Praxis immer wieder. Es gibt vermutlich genug Versicherungsvermittler, die diese Situation ausnutzen, um zu einem schnellen Abschluss zu kommen.
Mit einem bösen Erwachen für den Kunden, denn:
Behandlungen die Ihr Zahnarzt bei Ihnen bereits angeraten hat oder für die schon ein Heil-Kostenplan vorliegt sind grundsätzlich nicht versicherbar.
Es gibt ja den schönen Spruch: “Ein brennendes Haus versichert keiner mehr”. Und genauso ist es auch hier. Der Versicherungsfall ist dann nämlich schon eingetreten.
Jetzt kommt zwar oft das Argument, dass das doch die Versicherung nicht wissen kann. Und was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß. Und man muss dass doch nicht unbedingt in den Antrag hinein schreiben.
Aber dazu sage ich Ihnen klipp und klar: “Ehrlich wärt am längsten”
Was viele nicht wissen ist, dass Zahnzusatzversicherungen beim Zahnarzt auch nachfragen dürfen. Zum Beispiel wenn Sie kurz nach Ablauf der Wartezeit größere Rechnungen einreichen. Bekommen die Versicherer heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, wird die Versicherung nicht zahlen und Ihren Vertrag kündigen.
Sprich Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen.
Haben Sie dagegen schlechte Zähne und waren schon lange nicht mehr beim Zahnarzt, dann ist die Situation komischerweise ganz anders. Ein Abschluss ist bei vielen Gesellschaften kein Problem.
Aber definieren wir erst einmal eine angeratene Behandlung:
Rein juristisch betrachtet beginnt die angeratene Behandlung bzw. der Versicherungsfall bereits, wenn der Arzt Sie wegen eines Leidens (Schmerzen) untersucht, oder wenn er Ihnen klipp und klar sagt, dies oder jenes sollte (unbedingt) gemacht werden. Also wenn der Zahnarzt Ihnen sagt, das eine Behandlung (zahnärztliche Maßnahme) notwendig ist.
In der Praxis ist das aber leider nicht so eindeutig.
Viele sind beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen verunsichert, weil ihr Zahnarzt vielleicht mal zu ihnen gesagt hat, dass “die Plomben und Füllungen schon älter sind und irgendwann mal erneuert werden müssten”.
Wenn “irgendwann” bedeutet, dass momentan noch alles in Ordnung ist und es zur Zeit keine medizinische Notwendigkeit gibt etwas zu unternehmen, dann ist auch noch keine Behandlung angeraten und Sie können die Frage getrost verneinen.
Bedeutet “irgendwann” aber, dass es höchste Zeit ist und Sie sollten sich diese Behandlung schon mal einplanen, werden Sie das auch im Antrag angeben müssen. Mit der Folge, dass diese Behandlung ausgeschlossen wird.
Im Zweifel sollten Sie ruhig Ihren Zahnarzt fragen, was er im Falle einer Rückfrage der Versicherung schreiben wird. Denn genau darauf kommt es dann fast immer an.
Schreibt Ihr Zahnarzt, dass vor dem Abschluss der Versicherung eine Behandlung weder notwendig noch angeraten war. Sind Sie auf der sicheren Seite.
Schreibt er allerdings, dass die Behandlung oder eine Notwendigkeit dazu schon vorher bekannt war. Müssen Sie für diesen Fall auf Leistungen aus der Versicherung verzichten.
Also noch mal: Am besten rufen Sie doch diesbezüglich einfach Ihren Zahnarzt an und fragen ihn, was er ggf. auf Rückfragen eines Versicherers mitteilen würde.
Ausschlüsse in solchem Zusammenhang kann man übrigens meist nach der erfolgreichen Behandlung wieder aus dem Vertrag herausnehmen lassen. Aber da müssen Sie daran denken. Der Versicherer tut das nicht automatisch.
Etwas weiter oben hatte ich Ihnen schon angedeutet, dass es mit schlechten Zähnen paradoxerweise leichter ist eine Versicherung zu bekommen, wenn Sie schon lange nicht mehr beim Zahnarzt waren.
Das soll Sie jetzt nicht dazu ermuntern, Ihrem Zahnarzt für lange Zeit Lebe wohl zu sagen. Aber die Antragsfragen einiger Versicherungsgesellschaften sind nun einmal so gestaltet, dass man selbst mit schlechten Zähnen bei Ihnen unterkommt.
Die meisten guten Tarifen am Markt werden Sie in ihren Versicherungsanträgen nach Ihrem aktuellen Zahnzustand fragen. Manche aber durchaus so, dass Sie auch in solch einer Situation ehrlich antworten können, ohne Ihren künftigen Vertrag zu gefährden.
Einige Gesellschaften fragen aber auch danach, wann Sie zuletzt beim Zahnarzt waren, und wenn das schon zu lange her ist, verlangen Sie einen zahnärztlichen Befundbericht. Auf deutsch: Sie müssen sich vom Zahnarzt untersuchen lassen und den Bericht dem Antrag beifügen.
Das kostet Sie meist um die 50 Euro und birgt dann noch die Gefahr, dass Ihr Zahnarzt etwas feststellt. Womit die von Ihnen gewünschte Absicherung unter Umständen komplett erledigt sein kann.
Sollte Ihnen also ein Antrag abgelehnt werden, wird es auch sehr schwer bei einer anderen Gesellschaft unter zu kommen. Weil fast alle danach fragen, ob Sie bereits bei einer anderen Gesellschaft “abgelehnt” oder nur mit “Erschwernisangebot” angenommen wurden.
Also, wenn Sie bereits schlechte Zähne haben und auch, wenn Sie nur schon lange nicht mehr beim Zahnarzt waren, sollten Sie sich Ihre Zahnzusatzversicherung auch danach aussuchen, welche Gesundheitsfragen gestellt werden.
Das gilt auch für die Frage nach der Anzahl der fehlenden bzw. ersetzten Zähnen, Zahnfehlstellung und laufenden Behandlungen.
Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten, wird der Versicherungsantrag auf Abschluss einer Zahnversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt oder nur mit Ausschluss angenommen.
Bei Angabe der fehlenden Zähne gibt es allerdings Unterschiede zwischen den Versicherern.
Bei manchen Unternehmen können Sie fehlende Zähne gegen Aufschlag mitversichern. Das erhöht zwar Ihre Kosten, hat aber den Vorteil, dass selbst die fehlenden Zähne mitversichert sind. Wenn Sie also schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss, dann kann dieser bei diesen Gesellschaften mit versichert werden. Wenn dann irgendwann doch einmal Ersatz nötig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig.
Einige Versicherer schließen den Schutz für bereits fehlende Zähne vertraglich aus, versichern aber die anderen Zähne ganz normal. Und wieder andere Gesellschaft lehnen den Vertrag sofort ab, wenn Zähne fehlen.
Nur einzelne Anbieter fragen gar nicht nach der Anzahl der fehlenden Zähne.
Sollten Sie sich unsicher sein fragen Sie am besten vor Abschluss einen Spezialisten, der sich mit den Annahmebedingungen der Versicherung auskennt.
Wird Ihr Antrag offiziell abgelehnt kann dass wie schon oben beschrieben sehr negative Folgen für Sie haben.
Noch einmal: Jeder Versicherer fragt Sie anders und alle haben unterschiedlichste Annahmebestimmungen. Ihre Antworten auf Zahnfragen haben damit auch je nach Anbieter sehr unterschiedliche Folgen für Sie.
Das heißt nicht, dass Sie mit fehlenden oder schlechten Zähnen keine Versicherung mehr bekommen können. Aber es heißt, dass Sie sich bereits vor Antragstellung den Versicherer gut aussuchen müssen.
Generell kann man sagen, je weniger Fragen ein Anbieter stellt, desto besser für Sie.
Einfach weil Sie bei der Beantwortung weniger Fehler machen können, die man Ihnen später als Obliegenheitsverletzung (Ihre Pflicht die Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten) auslegen könnte.
Denken Sie aber daran, auch wenn keine oder wenige Zahnfragen gestellt werden, gilt stets das Prinzip: Für Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind leistet grundsätzlich kein Versicherer.
jetzt hier Preise und Leistungen vergleichen
Claudio Schäl
Leibnizstr. 4
72202 Nagold
Tel.: 07452 6399573
Mobil: 0173 3242399
E-Mail: cs@schaelfinanz.de
oder nutzen Sie mein Kontaktformular